Betriebsbesichtigung bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg

„Ich habe in der Arbeit gesagt wir besuchen die BA in Nürnberg, da dachten meine Kollegen, ich werde arbeitslos.“

Auf Einladung des Vaters eines Mitschülers besuchte die Klasse WBM 10 C am 08.05.2019 die Hauptzentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Nach der Ausweiskontrolle nahmen wir unsere Besucherausweise entgegen und wurden von einer Vertreterin der Presseabteilung in Empfang genommen. Der erste Programmpunkt war die Besichtigungen des Postversandes und der Druckstraße. Um einen Eindruck über die unvorstellbaren Ausmaße an automatisierten Postzustellungen und Kuvertierungen zu bekommen nur einige Beispiele:

Die BA… 

…versendet 680 Mio. Druckseiten in 140 Mio. Sendungen pro Jahr.

…benötigt 140 Tonnen Papier im Monat.

…hat jährliche Portokosten von 60 Mio. Euro.

Würde man die monatlichen Druckseiten übereinander legen wäre der Stapel 280 km hoch.

Im Anschluss an die Druckstraße besuchten wir die Dachterrasse im 17. Stock, welche eine herrliche Aussicht über Nürnberg bietet. Danach begaben wir uns zum Presseraum der Bundesagentur in welchem der Arbeitsmarktbericht sowie monatlich die Arbeitslosenzahlen veröffentlicht werden. Wir wurden über aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, Jobperspektiven und die Auswirkungen des drohenden Fachkräftemangels in der BRD unterrichtet. Anschließend referierte Herr Hoffmann von der IT-Abteilung über die Herausforderungen der BA in Zeiten von Internet 4.0. Die Ergebnisse der kompletten Umgestaltung der Homepage und des online-Serviceangebots waren beeindruckend. Ein neuer Test für Schüler und Studenten ermöglicht es eine riesige Auswahl an Berufen und Jobs kennenzulernen und seine eigenen Präferenzen zu testen. Herr Hoffmann schilderte die Herausforderungen der Programmierer und erläuterte die Zusammenarbeit mit verschiedenen externen Servicedienstleistern im IT-Bereich um die Onlineangebote benutzerfreundlich zu gestalten.

 

Die BA speichert eine schier unfassbare Menge an Daten aller Bundesbürger und ist deshalb auch ein bedeutendes Ziel für Hackerangriffe. Herr Hoffmann erklärte, dass es ca. 3000 Angriffe auf die Server der BA pro Tag gibt. Eine Live-Animation zeigte dies in Echtzeit und man konnte verfolgen aus welchem Land die Angriffe stammen. 

Gegen Ende unserer Erkundung besuchte uns der Gastgeber Herr Gaida und referierte sehr engagiert und persönlich über die Zukunft der BA und die Perspektiven für junge Menschen am zukünftigen Arbeitsmarkt. Besonders bemerkenswert war, dass die BA momentan einen Wandel durchlebt. Von einer Institution der Kriseninterventionsberatung zu einem sozialen Dienstleister der die Menschen lebenslang in beruflichen und sozialen Fragen berät. 

In Zukunft wird die Bundesagentur für Arbeit wohl nicht mehr hauptsächlich mit dem Problem von Arbeitslosigkeit und Jobverlust in Verbindung gebracht werden, wie im Eingangsstatements eines Schülers zitiert, sondern auch eine wichtige Steuerungsfunktion als Bindeglied zwischen Politik und Gesellschaft in einem sich stark wandelnden Arbeitsmarkt einnehmen.

Wir bedanken uns sehr herzlich bei der BA und besonders bei Herrn Gaida, Büroleiter des Vorstandsvorsitzenden Herrn Scheele, der uns diesen interessanten und lehrreichen Besuch ermöglichte.

A. Klein, StR

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A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatliches Berufliches Schulzentrum Neumarkt i.d.OPf
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92318 Neumarkt i.d. OPf.
Telefon: 09181/ 48030
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Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatliches Berufliches Schulzentrum Neumarkt i.d.OPf
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

Firma Hetzner Online AG (www.hetzner.de) in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: poststelle(a)datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Nach Ende der Verbindung werden diese Daten gelöscht.

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

Cookies

Wir setzen und verwenden keine Cookies.

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulberatung durch Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen (Art. 78 BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG);; Öffentlichkeitsarbeit; nur bei Berufsschulen: Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Grundschulordnung – GrSO, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz – IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
  • ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den virtuellen Kursen/Räumen der passwortgeschützten Lernplattform
  • Zielschule bei Schulwechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung – BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. §§ 25 Abs. 1 Nr. 3, 24 Abs. 2 BSO i.V.m. § 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.

Aufzeichnungen im Rahmen der Schulberatung:

Aufzeichnungen über Beratungen durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schulbesuchs des betreffenden Schülers unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)

b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG) 
  • ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den jeweiligen virtuellen Kursen/Räumen im Rahmen der passwortgeschützten Lernplattform

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen

(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

D) Anwendungen der ByCS oder anderer Anbieter

Im Rahmen unserer Datenverarbeitung setzen wir folgende Anwendungen ein:

Anwendung

Datenschutzhinweise (Link)

 Alle mebis-Angebote:  https://mebis.bycs.de/datenschutz
 ByCS-Administration:  https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/administration/datenschutzerklaerung/index.html
 ByCS-Dashboard:  https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/dashboard-anwendung/datenschutzerklaerung/index.html
ByCS-Dienst-E-Mail: https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/e-mail/datenschutz-und-nutzungsbedingungen/index.html
ByCS-Drive mit Office: https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/cloudspeicher/datenschutzerklaerung/index.html
ByCS-Messenger: https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/messenger/datenschutzerklaerung/index.html
ByCS-Videokonferenz: https://viko.bycs.de/app/datenschutz

 

 

(Stand 22.09.2023)

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Inhalte zum Fach Rechnungswesen

Inventur, Inventar, Bilanz

Buchen auf Bestandskonten, Erfolgsbuchungen, Buchung der Umsatzsteuer

Besonderheiten bei der Beschaffung und dem Absatz von Handelswaren

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Besonderheiten der Industriebuchführung

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Fachbereich Politik und Gesellschaft

"Man muss immer Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker,

niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger,

niemals den Gepeinigten."

(Ellie Wiesel, Holocaust Überlebender und Friedensnobelpreisträger)

 

An der Berufsschule Neumarkt unterrichten ständig ca. 60 Lehrkräfte das Fach "Politik und Gesellschaft" (PuG) in den Jahrgangsstufen 10, 11, 12 und 13. Die jeweiligen Inhalte der Jahrgangsstufen finden Sie entweder unter der Rubrik "Lehrplan ..." des Fachbereichs PuG oder als Lehrplanlink in der "Linksammlung".

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Je nach Ausbildungsberuf unterscheiden sich die Abschlussprüfungen sowohl inhaltlich, als auch bei der Frage nach dem Prüfungsersteller. Neben den Kammerprüfungen (z.b. der IHK im Prüfungsfach WISO = Wirtschafts- und Sozialkunde) kann es rein schulische Abschlussprüfungen geben, die von Lehrkräften der Berufsschule Neumarkt erstellt werden.

Fachbereichsleitung: Hermann Kraus

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Gründungsideen mit Zukunft: Berufsschule Neumarkt überzeugt bei „Ideen machen Schule“

Großer Erfolg für die Staatliche Berufsschule Neumarkt beim Gründungsplanspiel „Ideen machen Schule“: In der Spielregion Oberpfalz/Kelheim sicherten sich die Neumarkter Teams drei der fünf Auszeichnungen beim Regionalentscheid an der OTH Regensburg. Im Finale wurden diese Erfolge mit zwei weiteren Prämierungen bestätigt.

Gleich doppelt ausgezeichnet wurde das Team FLOW (Fabian Schütz, Carina Kastner und Jakob Moosburger, WIN10b) unter der Betreuung von StR Martin Hornauer. Mit seinem Konzept moderner Ladestationen für E-Mobilität erreichte das Team den zweiten Platz im Regionalentscheid und wurde im Finale als bester Zweitplatzierter unter den Top 10 ausgezeichnet. Zusätzlich erhielt FLOW 180 Euro Preisgeld. Die Geschäftsidee wird nun von den AktivSenioren Bayern e. V. und der Wirtschaftsförderung des Landkreises Neumarkt auf dem Weg zur möglichen Unternehmensgründung begleitet. Das erste Beratungsgespräch mit den AktivSenioren Hans Thiel und Kurt Schimek hat bereits stattgefunden. Für die Betreuungslehrkraft Martin Hornauer ist FLOW bereits das zweite Team, das den Sprung vom Planspiel in die reale Gründungsphase schaffen könnte. Der Schüler Fabian Schütz verfügt bereits über praktische Erfahrungen im Aufbau von Unternehmen, die er durch die Gründung zweier eigener Unternehmen sowie eines weiteren gemeinsam mit seinem Vater gegründeten Unternehmens sammeln konnte.
Fotograf Andreas Klein
Beide Neumarkter Teams FLOW und NORA beim Regionalentscheid mit Betreuungslehrkraft an der OTH Regensburg
v. l. n. r.: StR Martin Hornauer, Fabian Schütz, Jakob Moosburger, Carina Kastner, Agnes Wittmann, Christin Pröbster, Ramona Gerstner, Ramona Meier, Foto: OStR Andreas Klein

Das Team Nora (Ramona Gerstner, Ramona Meier, Agnes Wittmann und Christin Pröbster, WIN10b; Betreuung: StR Martin Hornauer) überzeugte mit Schmuckstücken inklusive Ortungsfunktion und erreichte beim Regionalentscheid den dritten Platz sowie 100 Euro Preisgeld.
Ebenfalls erfolgreich war die ZweitSinn GmbH (Tim Ding, Bianca Hegelein, Josip Boskic und Svetlana Wedel, WBM12b) unter der Betreuung von StDin Nicole Gebauer. Das Team gewann im Landesfinale den Sonderpreis „Visuelle Gestaltung“ sowie insgesamt 225 Euro Preisgeld. Ausschlaggebend waren die ansprechende und einheitliche Präsentation mit gelungenem Einsatz von Bildern, Statistiken und einer klaren Struktur. Zudem belegte das Team beim Regionalentscheid den vierten Platz.

Zudem erhielt die Schule erneut das Qualitätssiegel „Wirtschaft praktisch erleben – Aktive Schule“ der Initiative „Gründung in school“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.Auszeichnung Gründung in school
Bei einer schulinternen Ehrung würdigten OStD Wolfgang Pröbster, StD Alfred Scholz sowie die AktivSenioren Bayern e. V., vertreten durch Hans Thiel und Kurt Schimek, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler und hoben die Bedeutung solcher Wettbewerbe für Unternehmergeist und Innovation hervor.
Fotografin Petra Krauser
Schulinterne Auszeichnung der Schülerteams für ihre Gründungsideen durch die Schulleitung, AktivSenioren und Betreuungslehrkräfte
v. l. n. r.: Hans Thiel (AktivSenioren), Carina Kastner, Jakob Moosburger, Ramona Gerstner, Ramona Meier, Fabian Schütz, Agnes Wittmann, StD Alfred Scholz, Josip Boskic, OStD Wolfgang Pröbster, StR Martin Hornauer, Christin Pröbster, Tim Ding, Bianca Hegelein, Kurt Schimek (AktivSenioren), Svetlana Wedel und StDin Nicole Gebauer, Foto: Petra Krauser

Existenzgründungsspiel der Hans-Lindner-Stiftung der WBM 12

Das Team Problemlöser, mit Bianca Hegelein, Josip Boskic, Tim Ding und Svetlana Wedel, erzielte im Regionalentscheid den 4. Platz und erhielt im Finale den Sonderpreis „Visuelle Ausarbeitung“.

Herzlichen Glückwunsch zu dieser Leistung. Der Sonderpreis wurde feierlich im Schloss Mariakirchen überreicht. Das Team setzte sich mit ihrem Konzept von 320 Teams ab und gewann den Preis. 

Danke an die Ausbildungsbetriebe für die Freistellung  ihrer Auszubildenden und Bereitstellung von Firmenautos.

Danke auch an Frau Großhauser und Herr Doreen von der Firma Burkhardt für die Begleitung ihrer Ausbildenden.

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Einblicke in die Welt des Studiums – BS+ erneut zu Gast an der OTH Regensburg

Regensburg/Neumarkt – „Studium erleben“ stand erneut auf dem Plan der Schülerinnen und Schüler der BerufsschulePLUS des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums (BSZ) Neumarkt. Die 12. und 13. Klassen besuchten am Mittwochabend die OTH Regensburg und erhielten zwischen 17.30 Uhr und 20.15 Uhr praxisnahe Einblicke in Studienangebote, den Hochschulalltag und moderne Labore der Hochschule.

Orientierung nach dem Abitur

Die BerufsschulePLUS verbindet Berufsausbildung und Fachhochschulreife. Ziel des Besuchs war es, den Schülerinnen und Schülern konkrete Perspektiven für die Zeit nach dem Abitur aufzuzeigen. „Uns ist wichtig, dass die Jugendlichen sehen, welche Möglichkeiten sich ihnen mit dem Abitur eröffnen“, betonte Christian Finger, Leiter der BerufsschulePLUS und Mitglied der Schulleitung des BSZ Neumarkt.

Organisiert wurde der Besuch von Kathrin Köpf seitens der OTH Regensburg sowie von Martin Hornauer, Lehrer am BSZ Neumarkt und Absolvent der OTH.

Betriebswirtschaft, early bird und Maschinenbau

Den Auftakt bildete ein Vortrag der Fakultät Business and Management. Prof. Dr. Christian Dach stellte das Studienangebot vor und ging dabei auch auf das early bird-Programm ein, das Schülerinnen und Schülern bereits während der Schulzeit erste Einblicke in das Studium ermöglicht. Aufgrund erwarteter hoher Anmeldezahlen empfahl er eine frühzeitige Anmeldung für das kommende Event vom 29. Juni bis 1. Juli 2026. Auch für Bauingenieurwesen und Sozialwesen wird es ein early bird-Event geben.

Dekan Prof. Dr. Andreas Ellermeier stellte das äußerst vielseitige Studienangebot der Fakultät Maschinenbau vor. Dazu zählen unter anderem die Studiengänge Maschinenbau, Biomedical Engineering, Digital Engineering im Maschinenbau, International Mechanical Engineering und Systemtechnik (berufsbegleitend). Um den Einstieg zu erleichtern, werden Studierende insbesondere in den ersten beiden Grundlagen-Semestern durch Mathematik-Vorkurse und vorlesungsbegleitende Tutorien gezielt unterstützt.

Laborbesichtigung und Studium mit vertiefter Praxis

Ein Bestandteil des Besuchs war eine Laborbesichtigung, bei der die Schülerinnen und Schüler technische Anwendungen aus nächster Nähe erleben konnten. Besonders beeindruckend war eine Praxisvorführung eines KUKA-Roboters.

Anschließend informierte Kathrin Köpf vom Student Lifecycle Center über das (duale) Studium an der OTH Regensburg. Dabei stieß insbesondere das Studium mit vertiefter Praxis auf großes Interesse, da alle Schülerinnen und Schüler der BS+ parallel eine Berufsausbildung in Betrieben absolvieren. Dieses duale Studienmodell verbindet ein Hochschulstudium mit intensiver Praxistätigkeit im Unternehmen und führt in rund dreieinhalb Jahren zum Bachelorabschluss. Dual Studierende erwerben dabei mindestens 50 Prozent mehr Praxiserfahrung als nicht-dual Studierende.

Aus Sicht des BSZ Neumarkt war auch dieser Besuch an der OTH Regensburg ein voller Erfolg und eine wertvolle Ergänzung zur Studien- und Berufsorientierung der BerufsschulePLUS.

Text: Martin Hornauer, StR

"Clever Clustern"

Die Außenstelle in Mühlbach, zuständig für die Ausbildung der Schornsteinfeger in Nordbayern, nimmt am Projekt "Clever Clustern" der Stiftung "Bildungspakt Bayern" teil, das die Auszubildenden konsequent, nachhaltig und dauerhaft während ihrer Ausbildung unterstützen soll.

https://www.bildungspakt-bayern.de/projekte-clever-clustern

Dafür werden die Kommunikationswege mit den Auszubildenden und auch zu den Lehrmeistern überprüft und stark intensiviert, so dass eine Betreuung auch über den Berufsschulunterricht hinaus statt finden kann. 

 

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